

Wiederverwenden statt wegwerfen: Das gilt auch in der Gastronomiebranche – und zwar in Form der Mehrwegpflicht, die ab dem 01.01.2023 europaweit in Kraft tritt. Demnach müssen Gastronomiebetriebe verbindlich Mehrwegalternativen für To-Go-Speisen und Getränke anbieten.
Der Bundestag hatte das Verbot von Einwegplastik bereits Ende Juni 2020 beschlossen. Am 6. November 2020 hat der Bundesrat dem auch zugestimmt. Damit steht der Verordnung nichts mehr im Wege. Aber was bedeutet das jetzt genau für Sie und Ihre Kunden?